1. Gültigkeitsdauer

Ein Angebot behält seine Gültigkeit für 90 Tage.

  1. Anpassungen

Ändern sich in der weiteren Zusammenarbeit die Anforderungen maßgeblich, klärt PROMEDICA Healthcare Consulting gemeinsam mit dem Auftraggeber, wie der Leistungsumfang und die Kosten anzupassen sind. Diese Klärung erfolgt, bevor PROMEDICA Healthcare Consulting allfällige Mehrleistungen erbringt und wird schriftlich festgehalten.

  1. Vertraulichkeit

PROMEDICA Healthcare Consulting ist verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden.

  1. Beratungstermine vor Ort

Das angebotene Mengengerüst an Beratungstagen kann bei Bedarf gemäß Punkt 2 angepasst werden. Die kleinste Verrechnungseinheit sind zwei Stunden. Fahrt- und Aufenthaltsspesen sowie Reisezeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Beratungstermine können bis zwei Wochen vorher kostenlos verschoben oder storniert werden. Innerhalb von zwei Wochen abgesagte Termine werden verrechnet.

  1. Rechnungsstellung

Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt jeweils am Ende eines Monats bzw. bei Projektabschluss.

  1. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit nach einem klärenden Gespräch beendet werden.

  1. Referenz

PROMEDICA Healthcare Consulting ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden in Referenzlisten anzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen.

  1. Eigentums- und Urheberrecht an konzeptionellen Grundlagen

Konzeptionelle Grundlagen, die von PROMEDICA Healthcare Consulting im Projekt eingebracht oder entwickelt werden, verbleiben im geistigen Eigentum von PROMEDICA Healthcare Consulting. Das bedeutet, dass sie vom Auftraggeber nicht außerhalb des Projekts genutzt, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn mit der ausdrücklichen Zustimmung von PROMEDICA Healthcare Consulting. Konzeptionelle Grundlagen sind unter anderem: Angebote, Projektskizzen, Supportunterlagen (wie etwa Textbausteine, Best Practice-Beispiele, Leitfäden), Fragebögen und ihre Bestandteile (Inhalt, Aufbau, Layout) sowie Auswertungsberichte (Aufbau, grafische Aufbereitung).

  1. Haftung

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von PROMEDICA Healthcare Consulting ausgeschlossen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. PROMEDICA Healthcare Consulting haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren MitarbeiterInnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.